Beraterprofil

Rechtsanwalt Mathias Henke

Interessenschwerpunkte:

 • Arbeitsrecht
 • Arzthaftungsrecht
 • BTM-Recht
 • Ehe- und Familienrecht
 • Erbrecht
 • Medizinrecht
 • Strafrecht
 • Verkehrsstraf-u. Ordnungswidrigkeitenrecht
 • Wirtschaftsrecht

Das aktuelle Urteil

24.08.2010 - Arbeitszimmer

Die steuerlichen Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer aus dem Jahr 2007 sind verfassungswidrig.

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17.08.2010 - Blutprobe

Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar

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10.08.2010 - Reichweite eines Patents

Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen nichtig

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